Digitale Düngemittelerklärung
Wie in jedem Jahr benötigen wir von unseren Kunden eine Erklärung zur speziellen Verwendung beschränkter Ausgangsstoffe für Explosivstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 – oder kurz gesagt, die Düngemittelerklärung. Auch in diesem Jahr können Sie diese Erklärung auf unserer Homepage wieder digital abgeben. Wie das geht, können Sie sich hier in einem Erklärvideo ansehen.